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Die Mitglieder werden in Regionalgruppen
zusammengefasst.
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Das
Gebiet einer Regionalgruppe soll sich an kommunalen Gegebenheiten
orientieren.
Über
den Namen und die Gebietsgrenzen entscheidet der
Vorstand.
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Ein
Mitglied kann sich jederzeit, auch schon bei seinem Beitritt zum
Verein, für die Zugehörigkeit zu einer anderen als der
zuständigen Regionalgruppe entscheiden.
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Das
Leitungsteam einer Regionalgruppe wird von der Gruppenversammlung
für zwei oder vier Jahre gewählt.
Es
besteht aus bis zu drei Personen, die die Arbeit untereinander
aufteilen und unter sich eine Person als Ansprechpartner für
Vorstand und Geschäftsstelle bestimmen.
Mindestens
einmal jährlich führt das Leitungsteam eine
Regionalgruppenversammlung durch.
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Der
Vorstand beauftragt ein ordentliches Mitglied mit der Leitung
einer Regionalgruppe, wenn diese keine Leitung gewählt
hat.